F5D-Pylonracing
News 2006
F5D-Limited: Die neuen
Regeln 2006
Es hat sich über den Winter etwas getan
in Sachen Regeln der DAeC Pylonrennsportklasse F5D-Limited.
Es war nicht wie vielfach im Vorfeld spekuliert wurde
das Motorenreglement, sondern das Akkureglement, was
geändert wurde. In Zukunft sind nur noch 7 Zellen zulässig.
Flugakku
Die Experimente der Piloten Ralf Metzger und Hans-Georg
Rößler mit 11xGP1000 Akkupacks in Nördlingen
2005 nach der 250g Akkuregel haben gezeigt, dass man
ungefähr dieselben Zeiten fliegen kann, rund 105
Sekunden für die 10 Runden. Dieses Setup geht jedoch
massiv zu Lasten der Lebensdauer des Motors. Genau das
aber ist die große Stärke bei F5D-Limited,
dass der Materialeinsatz sich in Grenzen hält. Die
Motoren halten bequem 3 Jahre lang Wettbewerbseinsätzen
stand. Und um das weiterhin sicherzustellen, wurde die
Zellenzahl für 2006 auf 7 Stück bei weiterhin
250g Gewicht begrenzt, Akkutyp NiCd oder NiMH. Li-Polymer
Akkus sind damit auch 2006 nicht zugelassen.
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Die "GP2000" war
2005 die meistverwendete Zelle in F5D-Limited. Der
Akku wird meist in Pyramidenform aufgebaut, um die
Kabellängen kurz zu halten. Die Akkus müssen
wegen der hohen Temperaturen auch bei F5D-Limited
in jedem Fall vom Schrumpfschlauch befreit und mit
Kapton® isoliert werden. |
Elektromotor und Antriebskonfiguration
Theoretisch denkbar wäre in ferner Zukunft darüber
hinaus, dass die Energiereserven für 2 Motoren reichen
könnten, daher wurde auch hier für klare Verhältnisse
gesorgt: Ein einziger Motor der 540er Baugröße
darf verwendet werden. Mehrmotorige Konzepte sind damit
ad acta gelegt. Gleiches gilt für jegliche Art von
Getrieben, die bei weiter ansteigenden Akkukapazitäten
durchaus zur Leistungssteigerung hätten eingesetzt
werden können. Es muss nun ein Direktantrieb eingesetzt
werden. Der Getriebekrieg wird also nicht ausbrechen.
Luftschrauben
Die Frage der Luftschraube wurde zuletzt heiß diskutiert.
Sind Einblattluftschrauben wirklich zulässig? Die
Antwort war nach dem 2005er Reglement für Regelexperten
eindeutig „ja“, weil die Anzahl der Luftschraubenblätter
nicht festgelegt war. Nun wurde diese Unklarheit bereinigt.
Ab 2006 sind Einblattluftschrauben eindeutig und explizit
zulässig, genauso übrigens wie 2-, 3-, 4- und
n-Blattluftschrauben, es ist freigestellt.
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Derzeit findet man 2-
und 1-Blattluftschrauben in F5D-Limited. Bei der
Einblattluftschraube ist bei der Befestigung des
Gegengewichts zu beachten, dass dieses mit einer
Schraube gesichert wird. Hier wird eine M3 Schraube
mit Mutter verwendet, die Sicherung der Mutter erfolgt
mit LOCTITE® 2701. |
Ausgleichsgewicht für Einblattluftschraube
Bei der Befestigung des Ausgleichgewichts ist darauf
zu achten, dass aufgrund der Vibrationen eine Klebebefestigung
gleich welcher Art den Belastungen nicht standhält.
Das Ausgleichgewicht ist festzuschrauben und die Verschraubung
muss zugleich gegen Lösen gesichert sein. Üblicherweise
wird hierzu Schraubensicherungslack LOCTITE® 243
oder LOCTITE® 2701 verwendet. Das Reglement trifft
hier zwar keine Festlegung, aber wer das Gegengewicht
nur verklebt, muss damit rechnen, wegen des Gefährdungspotentials
keine Starterlaubnis im Rennen zu bekommen. Abgesehen
davon würde der Verlust des Ausgleichsgewichts ohnehin
als Teileverlust am Modell gewertet, der zur Disqualifikation
in dem betreffenden Lauf führt.
So viel zu den Regeländerungen in der Klasse F5D-Limited
im Jahr 2006. Wir sehen uns dann beim nächsten Rennen
in Uelsen. Fly Low, Go Fast, Turn Left!
Eure DAeC Referenten F5D
Links
Kapton® ist ein eingetragenes
Warenzeichen der DuPont AG.
LOCTITE® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Henkel
AG. |