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F5D-Pylonracing News 2006

F5D-Limited: Die neuen Regeln 2006

Es hat sich über den Winter etwas getan in Sachen Regeln der DAeC Pylonrennsportklasse F5D-Limited. Es war nicht wie vielfach im Vorfeld spekuliert wurde das Motorenreglement, sondern das Akkureglement, was geändert wurde. In Zukunft sind nur noch 7 Zellen zulässig.

Flugakku
Die Experimente der Piloten Ralf Metzger und Hans-Georg Rößler mit 11xGP1000 Akkupacks in Nördlingen 2005 nach der 250g Akkuregel haben gezeigt, dass man ungefähr dieselben Zeiten fliegen kann, rund 105 Sekunden für die 10 Runden. Dieses Setup geht jedoch massiv zu Lasten der Lebensdauer des Motors. Genau das aber ist die große Stärke bei F5D-Limited, dass der Materialeinsatz sich in Grenzen hält. Die Motoren halten bequem 3 Jahre lang Wettbewerbseinsätzen stand. Und um das weiterhin sicherzustellen, wurde die Zellenzahl für 2006 auf 7 Stück bei weiterhin 250g Gewicht begrenzt, Akkutyp NiCd oder NiMH. Li-Polymer Akkus sind damit auch 2006 nicht zugelassen.

Die "GP2000" war 2005 die meistverwendete Zelle in F5D-Limited. Der Akku wird meist in Pyramidenform aufgebaut, um die Kabellängen kurz zu halten. Die Akkus müssen wegen der hohen Temperaturen auch bei F5D-Limited in jedem Fall vom Schrumpfschlauch befreit und mit Kapton® isoliert werden.

Elektromotor und Antriebskonfiguration
Theoretisch denkbar wäre in ferner Zukunft darüber hinaus, dass die Energiereserven für 2 Motoren reichen könnten, daher wurde auch hier für klare Verhältnisse gesorgt: Ein einziger Motor der 540er Baugröße darf verwendet werden. Mehrmotorige Konzepte sind damit ad acta gelegt. Gleiches gilt für jegliche Art von Getrieben, die bei weiter ansteigenden Akkukapazitäten durchaus zur Leistungssteigerung hätten eingesetzt werden können. Es muss nun ein Direktantrieb eingesetzt werden. Der Getriebekrieg wird also nicht ausbrechen.

Luftschrauben
Die Frage der Luftschraube wurde zuletzt heiß diskutiert. Sind Einblattluftschrauben wirklich zulässig? Die Antwort war nach dem 2005er Reglement für Regelexperten eindeutig „ja“, weil die Anzahl der Luftschraubenblätter nicht festgelegt war. Nun wurde diese Unklarheit bereinigt. Ab 2006 sind Einblattluftschrauben eindeutig und explizit zulässig, genauso übrigens wie 2-, 3-, 4- und n-Blattluftschrauben, es ist freigestellt.

Derzeit findet man 2- und 1-Blattluftschrauben in F5D-Limited. Bei der Einblattluftschraube ist bei der Befestigung des Gegengewichts zu beachten, dass dieses mit einer Schraube gesichert wird. Hier wird eine M3 Schraube mit Mutter verwendet, die Sicherung der Mutter erfolgt mit LOCTITE® 2701.

Ausgleichsgewicht für Einblattluftschraube
Bei der Befestigung des Ausgleichgewichts ist darauf zu achten, dass aufgrund der Vibrationen eine Klebebefestigung gleich welcher Art den Belastungen nicht standhält. Das Ausgleichgewicht ist festzuschrauben und die Verschraubung muss zugleich gegen Lösen gesichert sein. Üblicherweise wird hierzu Schraubensicherungslack LOCTITE® 243 oder LOCTITE® 2701 verwendet. Das Reglement trifft hier zwar keine Festlegung, aber wer das Gegengewicht nur verklebt, muss damit rechnen, wegen des Gefährdungspotentials keine Starterlaubnis im Rennen zu bekommen. Abgesehen davon würde der Verlust des Ausgleichsgewichts ohnehin als Teileverlust am Modell gewertet, der zur Disqualifikation in dem betreffenden Lauf führt.

So viel zu den Regeländerungen in der Klasse F5D-Limited im Jahr 2006. Wir sehen uns dann beim nächsten Rennen in Uelsen. Fly Low, Go Fast, Turn Left!

Eure DAeC Referenten F5D

Links

Kapton® ist ein eingetragenes Warenzeichen der DuPont AG.
LOCTITE® ist ein eingetragenes Warenzeichen der Henkel AG.

Erstellt am: 03. März 2006 /FR
 
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